Unser FUTTERLEDER – Weil Qualität direkt auf der Haut beginnt

Wir legen größten Wert auf hochwertige Materialien.

 

 

Blick in einen Maßschuh mit Futterleder aus Perlinger Kalbfutter und hautfreundlicher schweißbeständiger Brandsohle von Kilger.

 

Mit unseren Maßschuhen bieten wir bis ins Detail Produkte, die sowohl ökologisch als auch ethisch verantwortungsvoll hergestellt sind – und dabei kompromisslos hochwertig in Material und Verarbeitung bleiben.

 

Gerade bei Produkten mit direktem Hautkontakt, wie etwa Futterstoffen in Schuhen, spielt die Materialwahl eine entscheidende Rolle für Gesundheit, Komfort und Langlebigkeit.

 

Während textile Futterstoffe wie Mesh auf Basis von "veganen" Kunstledern oder Kunstfasern wie Polyamid oder Polyurethan weit verbreitet sind, zeigen sie in der Praxis erhebliche Schwächen: Sie besitzen meist nur unzureichende hygienische Eigenschaften, fördern unangenehme Geruchsbildung, lassen sich nur schlecht reparieren und weisen eine vergleichsweise kurze Lebensdauer auf.

 


 Leder hingegen überzeugt durch eine einzigartige Kombination natürlicher Vorteile: Es ist von Natur aus antibakteriell, antimykotisch, geruchsneutral und atmungsaktiv. Diese Eigenschaften sorgen bei unseren Maßschuhen – zusammen mit dem pflanzlich gegerbten, besonders schweißbeständigem Brandsohlenleder der Gerberei Kilger und dem Ausball aus Naturkork  – für ein besonders angenehmes und gesundes Fußklima. Den ganzen Tag über.

 

Doch hochwertiges Leder entsteht nicht zufällig. Die Qualität beginnt bereits bei der Tierhaltung. Deshalb ist es uns wichtig, ausschließlich Leder zu verwenden, das von Tieren stammt, die unter artgerechten Bedingungen gehalten wurden – idealerweise nach den strengen Standards der europäischen Nutztierhaltung.

 

 

Ebenso zentral ist der Gerbprozess: Unser Wunsch an den Gerber lautet, die Leder sollen frei* von Schadstoffen und gesundheitlich unbedenklich sein – gleichzeitig aber langlebig, pflegeleicht und angenehm zu tragen. 

Für unsere handgefertigten Schuhe verwenden wir seit Jahren die schadstoffgeprüften Kalbfutter der namhaften Gerberei Perlinger in Bayern und haben mit diesem Leder, gerade im Vergleich zu vielen anderen Futterledern, sehr gute Erfahrungen gemacht.

 

Dieses Kalbfutter wird auf aufwendige Weise in Deutschland chromgegerbt und pflanzlich nachgegerbt. Und bietet damit die perfekte Verbindung aus dem besten beider (Gerb-) Welten. Laut Prüfbericht enthält es Chrom VI, Dimethyl Fumarate, Kurz­kettige chlorierte Paraffine (KKP) und NPEO, NP, OPEO und OP in nicht nachweisbaren Mengen.

Formaldehyde sind nur in Spuren, jedoch weit unter den gesetzlichen Grenzwerten enthalten und entsprechen damit den aktuell gültigen Vorschriften.

 

Den gesamten Prüfbericht können Sie hier als PDF-Dokument einsehen.

Download
CPSC Prüfbericht
Prüfbericht des CPSC für unser Futterleder der Gerberei Perlinger.
Perlinger Bericht für Futterleder.pdf
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Bild des Prüfberichts des von uns verwendeten Futterleders der Gerberei Perlinger
Prüfbericht des von uns verwendeten Futterleders der Gerberei Perlinger

Erläuterungen zu den einzelnen Messergebnissen

CHROM VI

Non detected: Der getestete Stoff ist gemäß anerkannter Prüfmethoden nicht nachweisbar.

 

Warum Chrom(VI) (Chromium VI) bei Leder bedenklich ist:


 

  1. Starkes Kontaktallergen:
    Chrom(VI) ist ein potentes Allergen. Es kann bei empfindlichen Personen zu Kontaktallergien führen, insbesondere zu Kontaktekzemen – schmerzhaften, juckenden Hautentzündungen.

  2. Gesundheitsgefährdend:
    Chrom(VI) ist giftig und steht im Verdacht, krebserregend zu sein (kanzerogen), insbesondere beim Einatmen von Staub oder Dämpfen mit Chrom(VI). Es kann auch das Erbgut schädigen (mutagen).

  3. Entstehung beim Gerben:
    Bei der Lederherstellung wird häufig Chrom(III)-salz zum Gerben verwendet – ein vergleichsweise ungefährlicher Stoff. Unter bestimmten Bedingungen (z. B. durch UV-Licht, Wärme oder falsche Lagerung) kann sich daraus Chrom(VI) bilden.

  4. Hautkontakt durch Lederwaren:
    Lederprodukte wie Schuhe, Handschuhe, Gürtel oder Uhrenarmbänder haben direkten Hautkontakt. Wenn sie Chrom(VI) enthalten, kann dies direkt zur Sensibilisierung und allergischen Reaktion führen – besonders bei bereits sensibilisierten Personen.

  5. Rechtliche Regelungen:
    Die REACH-Verordnung der EU begrenzt den Chrom(VI)-Gehalt in Lederwaren auf maximal 3 mg/kg, um Verbraucher zu schützen.

 

Fazit:
Chrom(VI) ist bei Leder sehr bedenklich, weil es allergieauslösend, giftig und potenziell krebserregend ist. Besonders problematisch ist, dass es direkt über die Haut aufgenommen werden kann – weshalb es in Lederprodukten möglichst nicht nachweisbar sein sollte.

Azofarbstoffe (Arylamine)

Non detected: Der getestete Stoff ist gemäß anerkannter Prüfmethoden nicht nachweisbar.

 

"Azo Dyestuffs (Arylamines)" heißt auf Deutsch "Azofarbstoffe (Arylamine)".


Warum Azofarbstoffe bei Leder bedenklich sind:

  1. Spaltung in gefährliche Amine:
    Manche Azofarbstoffe können sich beim Kontakt mit Schweiß, Reibung oder beim Abbau im Körper in bestimmte aromatische Amine aufspalten – einige davon gelten als krebserregend (z. B. Benzidin, 4-Aminobiphenyl).

  2. Gesundheitsrisiken:
    Diese aromatischen Amine können in den Körper gelangen und dort Krebs auslösen, insbesondere Blasen- oder Leberkrebs. Einige wirken außerdem mutagen (erbgutschädigend) oder toxisch für Organe.

  3. Hautkontakt durch Leder:
    Lederartikel wie Kleidung, Schuhe oder Uhrenarmbänder sind häufig direkt auf der Haut. Wenn Azofarbstoffe in diesen Produkten enthalten sind, können sie durch Schweiß oder Hautfett freigesetzt und über die Haut aufgenommen werden.

  4. EU-Verbot:
    Die EU hat über die REACH-Verordnung bestimmte Azofarbstoffe verboten, die bei der Reduktion mehr als 30 gefährliche aromatische Amine freisetzen können. Der Grenzwert liegt bei 30 mg/kg – für Lederprodukte mit Hautkontakt gilt: Sie dürfen diese Stoffe nicht enthalten.


 

Fazit:
Azofarbstoffe sind bei Leder bedenklich, weil sie krebserregende aromatische Amine freisetzen können, die beim Hautkontakt über Lederwaren in den Körper gelangen. Deshalb ist ihre Verwendung in vielen Fällen verboten oder streng reglementiert.

Formaldehyd

4,7 mg/kg: Der getestete Stoff liegt weit unter den Grenzwerten von 75 mg/Kg für Babyartikel und 300 mg/Kg für andere Artikel.

 

Übersetzung:
"Formaldehyde" heißt auf Deutsch: "Formaldehyd".


Warum Formaldehyd bei der Lederherstellung verwendet wird:
Formaldehyd kann in der Lederverarbeitung in verschiedenen Produktionsschritten vorkommen, z. B.:

  • Beim Gerben: als Bestandteil bestimmter synthetischer Gerbstoffe (z. B. Melamin- oder Glutaraldehydharze).

  • Beim Färben oder Zurichten: als Konservierungsmittel oder in Harzen zur Oberflächenbehandlung.


Warum Formaldehyd bei Leder bedenklich ist:

  1. Gesundheitsgefährdend:

    • Formaldehyd gilt als krebserregend beim Einatmen (laut WHO und EU-Einstufung).

    • Es kann Atemwege reizen, Augen tränen lassen und Kopfschmerzen verursachen.

    • Es ist zudem ein starkes Kontaktallergen – besonders bei empfindlicher Haut kann es zu Ekzemen und Hautreizungen führen.

  2. Freisetzung aus Lederprodukten:

    • Formaldehyd kann sich aus belastetem Leder wieder an die Raumluft oder beim Hautkontakt freisetzen – z. B. aus Schuhen, Handschuhen oder Möbeln.

    • Besonders problematisch ist das bei langer Lagerung oder warmem Klima.

  3. Regulierung:

    • In der EU ist Formaldehyd in Textilien und Lederwaren, die direkt mit der Haut in Kontakt kommen, streng reglementiert.

    • Der Grenzwert für Lederwaren liegt z. B. gemäß OEKO-TEX® Standard 100 bei maximal 75 mg/kg für Babyartikel und 300 mg/kg für andere Artikel mit Hautkontakt.


 

Fazit:
Formaldehyd ist bei Leder bedenklich, weil es krebserregend, reizend und allergieauslösend ist. Deshalb darf es nur in sehr geringen Mengen in Endprodukten enthalten sein – vor allem in solchen, die Hautkontakt haben. Die Industrie ist daher angehalten, formaldehydfreie Alternativen zu verwenden.

Dimethylfumarat

Non detected: Der getestete Stoff ist gemäß anerkannter Prüfmethoden nicht nachweisbar.

 

"Dimethyl fumarate" heißt auf Deutsch: "Dimethylfumarat".


Warum Dimethylfumarat bei Leder bedenklich ist:

  1. Starkes Kontaktallergen:
    Dimethylfumarat (DMF) kann schwere allergische Hautreaktionen auslösen – insbesondere Kontaktdermatitis, also entzündliche Hautveränderungen beim Kontakt mit belasteten Materialien.

  2. Verwendung als Schimmelbekämpfungsmittel:
    DMF wurde früher in kleinen Beuteln Lederwaren (z. B. Schuhen, Sofas oder Taschen) beigefügt, um sie während Lagerung und Transport vor Schimmel zu schützen. Das Problem: Der Stoff kann ausdünsten und durch die Luft in die Haut eindringen.

  3. Gesundheitsrisiken:
    Neben Hautreaktionen kann es bei empfindlichen Personen auch zu Atemwegsreizungen und Augenproblemen kommen. Schon geringe Mengen reichen aus, um Symptome auszulösen.

  4. Verbot in der EU:
    Aufgrund der starken gesundheitlichen Risiken ist DMF in der EU seit 2009 in Verbraucherprodukten verboten – gemäß der REACH-Verordnung. Produkte mit mehr als 0,1 mg/kg DMF dürfen nicht verkauft oder in Verkehr gebracht werden.


Fazit:
Dimethylfumarat ist bei Leder extrem bedenklich, weil es bereits in kleinsten Mengen hochallergen und gesundheitsschädlich ist. Daher ist der Stoff in der EU in Lederwaren und anderen Produkten mit Hautkontakt verboten.

Kurz­kettige chlorierte Paraffine (KKP)

Non detected: Der getestete Stoff ist gemäß anerkannter Prüfmethoden nicht nachweisbar.

 

"Short chained Chlorinated Paraffins" heißt auf Deutsch: "Kurz­kettige chlorierte Paraffine (KKP)".


Warum sie bei Leder bedenklich sind:
Kurz­kettige chlorierte Paraffine (KKP) werden unter anderem als Weichmacher, Flammschutzmittel oder zur Wasserabweisung eingesetzt – auch bei der Lederverarbeitung. Sie gelten aus mehreren Gründen als problematisch:

  1. Gesundheitsschädlich:
    KKP stehen im Verdacht, krebserregend zu sein. Zudem können sie die Leber und das Hormonsystem schädigen.

  2. Umweltgefährlich:
    Sie sind schwer abbaubar, reichern sich in der Umwelt und in Organismen an (bioakkumulativ) und gelten daher als persistente organische Schadstoffe (POPs).

  3. EU-Verbot:
    Wegen ihrer Gefährlichkeit sind sie in der EU nach der POP-Verordnung für viele Anwendungen verboten oder stark eingeschränkt – insbesondere in Verbraucherprodukten wie Lederwaren, die direkten Hautkontakt haben.

 


 

Fazit: In Lederwaren haben KKP nichts zu suchen, da sie sowohl die Gesundheit der Verbraucher als auch die Umwelt gefährden.

NPEO, NP, OPEO und OP

Non detected: Der getestete Stoff ist gemäß anerkannter Prüfmethoden nicht nachweisbar.

 

Bedeutung der Abkürzungen in Zusammenhang mit Leder und Gerbung:

  1. NPEO = Nonylphenolethoxylate

  2. NP = Nonylphenol

  3. OPEO = Octylphenolethoxylate

  4. OP = Octylphenol

Diese Stoffe gehören zur Gruppe der alkylphenolischen Verbindungen, die als nichtionische Tenside oder Hilfsstoffe bei der Lederherstellung, insbesondere beim Gerben, Fetten, Färben oder Waschen, verwendet werden.


Warum sie bei Leder bedenklich sind:

  1. Umweltrisiko:

    • NPEO und OPEO zerfallen in der Umwelt (z. B. beim Waschen oder bei der Entsorgung von Leder) zu NP und OP.

    • Diese Abbauprodukte sind persistent (schwer abbaubar) und reichern sich in Wasserorganismen an (bioakkumulativ).

    • Sie wirken toxisch auf Wasserlebewesen – bereits in sehr geringen Konzentrationen.

  2. Hormonelle Wirkung:

    • NP und OP gelten als endokrine Disruptoren, d. h. sie können das Hormonsystem von Mensch und Tier stören.

    • Bei Tieren wurde eine verweiblichende Wirkung auf männliche Fische festgestellt – auch der Mensch könnte bei hoher Belastung betroffen sein.

  3. Verbraucherrisiko:

    • Über Hautkontakt mit belasteten Lederwaren (z. B. Schuhen oder Handschuhen) oder durch Einatmen von Staub können diese Stoffe in den Körper gelangen.

    • Die Langzeitwirkung auf den Menschen ist noch nicht vollständig erforscht, aber kritisch einzustufen.

  4. Regulierung:

    • In der EU sind NP, OP, NPEO und OPEO in Verbraucherprodukten streng beschränkt oder verboten, insbesondere durch die REACH-Verordnung.

    • In Lederwaren mit Hautkontakt dürfen sie nicht in relevanten Mengen enthalten sein.


 

Fazit:
Die Abkürzungen stehen für umweltschädliche und hormonell wirksame Chemikalien, die in der Lederverarbeitung vorkommen können. Wegen ihrer Giftigkeit, Umweltpersistenz und hormonellen Wirkung gelten sie als bedenklich und sind in vielen Fällen verboten oder stark reglementiert.

* Warum „frei von“ rechtlich nicht zulässig sein kann

Die Aussage, ein Produkt sei „frei von gesundheitsschädlichen oder umweltschädlichen Chemikalien“, klingt zwar gut gemeint, ist jedoch heikel. Der Grund liegt in den technischen Grenzen der Analytik und der gesetzlichen Auslegung solcher Aussagen:

  1. Begrenzte Nachweisbarkeit durch Prüfmethoden:
    Kein analytisches Verfahren ist in der Lage, den absoluten Nullwert einer Substanz im Material nachzuweisen.
    Stattdessen gilt: Substanzen können nur bis zu einer bestimmten Nachweisgrenze („Limit of Detection“, LOD) gemessen werden. Wenn ein Stoff nicht nachweisbar ist, heißt das lediglich, dass er unterhalb dieser Grenze liegtnicht, dass er überhaupt nicht vorhanden ist.

     

  2. „Frei von“ wird als absolute Aussage gewertet:
    Laut Lebensmittel- und Produktsicherheitsrecht (z. B. EU-Werberichtlinien, UWG, LFGB, REACH) verstehen Verbraucher unter „frei von“ eine vollständige Abwesenheit eines Stoffes.
    Diese absolute Aussage ist nicht belegbar, wenn analytisch nur „nicht nachweisbar“ festgestellt wurde. 


 


Die Formulierung „frei von …“ ist rechtlich nur dann zulässig, wenn der vollständige Ausschluss einer Substanz mit absoluter Sicherheit nachgewiesen werden kann – was bei chemischen Rückständen in der Regel nicht möglich ist. 

 

 

Erstellt mit freundlicher Hilfe von ChatGPT 4o